Ausschreibungsbeginn: 1. Juni 2021
Ausschreibungsende: 25. Juni 2021
Entsprechend den Frauenförderrichtlinien der Humboldt-Universität, §9 (3) stellt das Institut einen Teil seines jährlichen Haushaltesfür die Förderung von Frauen zur Verfügung.
Über die Ziele sowie das Verfahren zur Vergabe der Frauenfördermittel informieren die: Richtlinien über die Vergabe der Frauenfördermittel an der Kultur-, Sozial- und Bildungswissenschaftlichen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin.
Anträge auf Frauenfördermittel können bei der stellvertretenden dezentralen Frauenbeauftragten Jacqueline Franke bis zum 25. Juni 2021 in schriftlicher undelektronischer Form eingereicht werden.
Grundsätzliche Hinweise zur Antragsstellung geben Ihnen die: Informationen zum Antrag auf Frauenfördermittel an der Kultur-, Sozial- und Bildungswissenschaftlichen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin.