
Sollten Sie ein Studium bei uns in Betracht ziehen, oder bereits bei uns studieren und Fragen haben, schauen Sie sich bitte zunächst unsere FAQ an. Sollten Sie hier nicht die gewünschte Antwort finden, steht Ihnen unsere Studienfachberatung gern zur Verfügung.
In Deutschland gibt es über 70 Studiengänge, die Medienwissenschaft im Titel tragen, aber sehr unterschiedliche Inhalte vermitteln. Daher lässt sich allein auf Basis des Studiengang-Titels nicht entscheiden, ob ein Studiengang mit den Inhalten unseres Masterstudiengangs kompatibel ist. Selbst bei inhaltlich unserer Medienwissenschaft nahestehenden BA-Studiengängen kann es je nach Kurs- und Modulbelegung sein, dass die Überscheidung zu gering ist. Zugleich bedeutet dies aber auch, dass scheinbar fachfremde BA-Studiengänge durch die Wahl einzelner Veranstaltungen, des Themas der Qualifikationsarbeit und der studierten Neben- oder Beifächer eine geeignete Grundlage für das MA-Studium an unserem Institut bietet. Es bedarf also einer eingehenderen Prüfung Ihres Studienverlaufs, um zu klären, ob Ihr BA-Studium die geeignete Grundlage für das Masterstudium an unserem Institut bietet. Wollen Sie unbedingt bei uns studieren, raten wir bereits für das BA-Studium zur Orientierung an unserem MA-Studiengang, um mindestens 60 ECTS in uns verwandten Fächern und Themen zu sammeln.
Offizielle Angaben hier. Mehr Informationen zum "Selbstzuordnungsbogen gemäß Allgemeiner Anlage 1.1.5." finden sie hier.
Einen Numerus Clausus gibt es weder für unseren MA- noch für unseren BA-Nebenfach-Studiengang. Wenn die Bewerber*innenzahl zu hoch ist (aktuell nicht der Fall), ist die Abschlussnote (Abitur bzw. BA-Studium) auch ausschlaggebend für die Zu- oder Absage. Durch Wartesemester, ein Praktikum (siehe nächste Frage) und einen guten Abschluss können Sie Ihre Chancen auf eine Studienplatzzusage also erhöhen. Aktuell gibt es keine Zulassungsbeschränkung für den MA Medienwissenschaft. Dadurch ergibt sich ein späterer Bewerbungszeitraum. Offizielle Informationen zu den Fristen finden sie hier.
Nein, ein Praktikum ist nicht obligatorisch. Allerdings können Sie durch ein Praktikum im Medienbereich von mindestens 900 Stunden (das noch nicht im BA-Studium anrechnet wurde) Ihre Bewerbungschancen verbessern.
Alle Lehrveranstaltungen finden auf Deutsch statt. Zusätzlich gibt es einzelne englischsprachige Lehrangebote. Es ist aber nicht möglich das gesamte Studium der Medienwissenschaft auf Englisch zu absolvieren. Auf Antrag kann die Abschlussarbeit in Englisch verfasst werden.
Um sich für den MA-Studiengang Medienwissenschaft zu bewerben, benötigen Sie nachgewiesene Deutschkenntnisse auf dem Niveau C1. Ein Nachweis darüber wird zur Bewerbung verlangt.
Es werden nur Studieninhalte berücksichtigt, die bereits in der Bewerbung aufgeführt sind. Um die notwendigen Inhalte (60 ECTS) zu erwerben, sollten Sie die entsprechenden Kurse vor ihrer Bewerbung (d.h. während Ihres BA-Studiums oder im Anschluss daran) absolviert haben.
Um unsere Kurse belegen zu können, müssen Sie entweder eine Gasthörerschaft beantragen oder für ein anderes Studium an der Humboldt-Unversität zu Berlin eingeschrieben sein. Nehmen Sie bitte in jedem Fall vor Beginn der Lehrveranstaltung mit dem*der Dozent*in Kontakt auf.
Die Bewerbung erfolgt ausschließlich über die zentrale Studienplatzvergabe. Bewerben Sie sich nicht direkt bei uns! Denken Sie daran, die Bewerbungsfristen einzuhalten.
Grundsätzlich ist dies möglich; nehmen Sie jedoch vor Ihrem Antrag auf Wechsel unbedingt Kontakt zum Studienfachberater unseres Fachgebietes auf. Es ist wichtig zu prüfen, welche Ihrer vorherigen Lehrveranstaltungen angerechnet und in welches Fachsemester Sie eingestuft werden können.
Fragen zum Studienablauf Bachelor Medienwissenschaft im Zweitfach
Alle Studierenden, die nach der alten Studienordnung (2014) immatrikuliert sind, genießen Vertrauensschutz bis zum Ende der Regelstudienzeit. Der Wechsel in die neue Ordnung hat aber einige wichtige Vorteile und ist ohne Verlust erbrachter Leistungen möglich: Insgesamt ist das Lehrveranstaltungsangebot in der Studienordnung 2019 vielfältiger und die Studienplanung zeitlich flexibler.
Auf der Website des Prüfungsbüros findet sich unter MA Medienwissenschaft das Formular zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung: https://fakultaeten.hu-berlin.de/de/ksb/studiumlehre/pruefungsbueros/ordungswechsel-mewi2.pdf
Dieses muss ausgefüllt werden. Bereits absolvierte Lehrveranstaltungen müssen vom Studienfachberater anerkannt werden, der das Formular unterschreibt. Dieses ist dann bei Frau Cornelia Weigt im Prüfungsbüro abzugeben.
Das erste Modul, das belegt werden muss, ist Modul I („Einführung in das medienwissenschaftliche Arbeiten“). Die weiteren Module können erst nach Abschluss der Lehrveranstaltung „Einführung in das medienwissenschaftliche Arbeiten“ und einem weiteren Einführungskurs studiert werden.
Diese können Sie dann in beliebiger Reihenfolge abschließen. Zu beachten ist aber, dass nicht für alle Module in jedem Semester Lehrveranstaltungen angeboten werden, sondern nur je im Winter- oder Sommersemester. In den Übersichten zu den Modulen ist in der Studien- und Prüfungsordnung der jeweilige Beginn der Einzelmodule angekreuzt. Der Aufbau des Studiums, Modulinhalte und Leistungsanforderungen sind hier nachzulesen. Im idealtypischen Studienverlauf am Ende ist ein (wie der Name sagt) idealer Studienablauf aufgelistet. Dieser ist nicht verpflichtend.
Ja, Sie müssen den Leistungsnachweis mit den zwei belegten Lehrveranstaltungen, wovon eine die Einführung in das medienwissenschaftliche Arbeiten sein muss, vor der Anmeldung im Prüfungsbüro abgeben, sodass diese verbucht werden können. Im Anschluss können Sie sich zur MAP anmelden.
Alle Formulare sowie die Studien- und Prüfungsordnung sind auf der Website des Prüfungsbüros Musikwissenschaft und Medienwissenschaft abrufbar. Um die Teilnahme bestätigen zu lassen, füllen Sie je einen pro Modul aus und lassen ihn dann von den jeweiligen Dozent*innen unterschreiben.
Ein vollständiger Modulbogen muss in einem der Sekretariate der Medienwissenschaft abgestempelt werden. Im Anschluss müssen Sie diesen im Prüfungsbüro abgeben, damit die Leistungen in Ihrem Transcript of Records verbucht werden können.
Nein, grundsätzlich können Sie die Teilnahme an Lehrveranstaltungen auch über mehrere Semester verteilen.
Empfohlen ist die Modulabschlussprüfung nach der Teilnahme an den Lehrveranstaltungen. Lehrbeauftragte stehen später nicht mehr als Prüfende zur Verfügung. Sollten Sie aber etwa wegen eines Auslandsaufenthaltes, Hausarbeiten im Kernfach, Praktika o.ä. verhindert sein, sprechen Sie bitte Ihre Dozent*innen an.
Grundsätzlich ist das möglich.
Fragen zum Studienablauf Master Medienwissenschaft
Alle Studierenden, die nach der alten Studienordnung (2014) immatrikuliert sind, genießen Vertrauensschutz bis zum Ende der Regelstudienzeit. Der Wechsel in die neue Ordnung hat aber einige wichtige Vorteile und ist ohne Verlust erbrachter Leistungen möglich: Insgesamt ist das Lehrveranstaltungsangebot in der Studienordnung 2019 vielfältiger und die Studienplanung zeitlich flexibler. Die Verteidigung der Masterarbeit fällt weg.
Auf der Website des Prüfungsbüros findet sich unter MA Medienwissenschaft das Formular zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung: https://fakultaeten.hu-berlin.de/de/ksb/studiumlehre/pruefungsbueros/ordungswechsel-mewi2.pdf
Dieses muss ausgefüllt werden. Bereits absolvierte Lehrveranstaltungen müssen vom Studienfachberater anerkannt werden, der das Formular sodann unterschreibt. Dieses ist dann bei Frau Cornelia Weigt im Prüfungsbüro abzugeben.
Der Aufbau des Studiums, Module und Leistungsanforderungen sind in der Studien- und Prüfungsordnung dargelegt. Im Anhang ist ein (wie der Name sagt) „idealer Studienablauf“ aufgelistet. Dieser ist nicht verpflichtend. Bitte beachten Sie, dass nicht alle Module in jedem Semester angeboten werden, sondern nur jeweils im Winter- bzw. Sommersemester. In den Übersichten zu den Modulen ist der jeweilige Beginn der Einzelmodule angekreuzt. Für die Teilnahme an den Vertiefungsmodulen wird die vorherige Belegung der Fachmodule empfohlen.
Alle Formulare sowie die Studien- und Prüfungsordnung sind auf der Website des Prüfungsbüros Musikwissenschaft und Medienwissenschaft abrufbar. Um die Teilnahme bestätigen zu lassen, füllen Sie pro Modul je einen Bogen aus und lassen diesen von den jeweiligen Dozent*innen unterschreiben.
Ein vollständiger Modulbogen muss in einem der Sekretariate der Medienwissenschaft abgestempelt werden. Im Anschluss müssen Sie diesen im Prüfungsbüro abgeben, damit die Leistungen in Ihrem Transcript of Records verbucht werden können.
Nein, grundsätzlich können Sie die Teilnahme an Lehrveranstaltungen auch über mehrere Semester verteilen.
Empfohlen ist die Modulabschlussprüfung nach der Teilnahme an den Lehrveranstaltungen. Lehrbeauftragte stehen später nicht mehr als Prüfende zur Verfügung. Sollten Sie aber etwa wegen eines Auslandsaufenthaltes, Praktika o.ä. verhindert sein, sprechen Sie bitte Ihre Dozent*innen an.
Grundsätzlich ist das möglich.
Nein, es werden grundsätzlich nur Kurse auf Master-Niveau anerkannt. Dies gilt auch für den Überfachlichen Wahlpflichtbereich. In Ausnahmefällen werden Lehrveranstaltungen angeboten, an denen BA- und MA-Studierende teilnehmen und Modulabschlussprüfungen absolvieren können. Ggf. ist dies im Studienangebot des Masterstudiums aufgeführt.
Ein Auslandsaufenthalt im Rahmen des Masterstudiums ist möglich und im idealtypischen Studienverlauf im 2. oder 3. Semester empfohlen. Sie sollten vorab mit Ihrem Studienfachberater oder mit dem Koordinator des Studienaustauschprogramms (Erasmus o.ä.) unseres Instituts oder des International Office der HU in Kontakt treten und klären, welche der im Ausland erworbenen Kurse anschließend für Ihr Studium an der HU anrechenbar sind.